Die Hessische Fachambulanz (HeFA)
Voraussetzungen für eine Therapie bei uns sind:
Oberste Ziel einer Therapie bei uns ist die Verhinderung erneuter Straftaten und somit auch der Opferschutz. Dazu bedarf es weiterer Ziele:
Mit dem Angebot stellt die Hessische Fachambulanz sicher, dass Probanden des Sicherheits-managements der Bewährungshilfe ihre Therapie- und Vorstellungsweisungen erfüllen können.
Unsere Standorte:
HeFA INFORMATIONEN
Sie haben Interesse am forensischen Bereich, sind Psychologischer Psychotherapeut*in, Psycholog*in oder Pädagog*in mit therapeutischer Ausbildung und möchten deliktorientierte Therapien als Regionaltherepeut*in für unseren Verein durchführen? Dann melden Sie sie gerne bei uns!
Die Anmeldung für eine Behandlung in der HeFA erfolgt über die oder den für Sie zuständigen Bewährungshelfer/in. Falls Sie nicht der Bewährungshilfe unterstellt sind, wenden Sie sich ggf. an das Gericht und beantragen die Unterstellung unter die Bewährungshilfe zur Erfüllung Ihrer Vorstellungs- oder Therapieweisung.
Sie benötigen sofort Hilfe oder Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Behandlung in der Hessischen Fachambulanz, z.B. weil noch keine Verurteilung erfolgt ist, so erhalten Sie gerne von uns Adressen für die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit Einrichtungen, in denen Ihnen geholfen werden kann.
Die Anmeldung für eine Behandlung in der HeFA erfolgt ausschließlich über das zuständige Sicherheitsmanagement der Sozialen Dienste der Justiz in Hessen.
Nähere Informationen sowie das Anmeldeformular erhaltenen Sie auf der nachfolgenden Seite.
HeFA KONTAKT