
Die Hessische Fachambulanz (HeFA)
- arbeitet insbesondere mit Menschen, die aufgrund von Sexual- oder Gewaltdelikten verurteilt wurden.
- bietet deliktpräventive Therapie in Hessen an.
- orientiert sich an den Behandlungs- und Qualitätskriterien der Bundesarbeitsgemeinschaft Forensische Ambulanzen des Strafvollzugs (BAG-Foras) sowie an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu deliktorientierten Therapien und der allgemeinen Psychotherapieforschung.
- ist Mitglied in der „Bundesarbeitsgemeinschaft Forensische Ambulanzen des Strafvollzugs“ (BAG-Foras)
- wird gefördert durch das Hessische Ministerium der Justiz.
Voraussetzungen für eine Therapie bei uns sind:
- die Unterstellung unter die Bewährungshilfe in Hessen, Fachbereich Sicherheitsmanagement oder, nach Rücksprache mit uns, eine Unterstellung bei der Jugendbewährungshilfe sowie
- eine Vorstellungs- und/oder Therapieweisung im Rahmen einer Führungsaufsicht oder Bewährungsaufsicht
Oberste Ziel einer Therapie bei uns ist die Verhinderung erneuter Straftaten und somit auch der Opferschutz. Dazu bedarf es weiterer Ziele:
- Die Stärkung des Verantwortungsbewusstseins für das eigene Handeln
- Erkennen von Risikofaktoren und Risikosituationen
- Erarbeiten von Strategien und prosozialen Verhaltensweisen, um Straftaten zu verhindern
- Kontrolle und Regulation sexueller bzw. aggressiver Impulse
- Förderung von sozialen Beziehungen auf Basis von Wertschätzung, Freiwilligkeit und Gleichberechtigung
- Unterstützung auf dem Weg, ein glückliches, zufriedenstellendes Leben, frei von Gewalt und weiteren Straftaten zu führen.
Mit dem Angebot stellt die Hessische Fachambulanz sicher, dass Probanden des Sicherheits-managements der Bewährungshilfe ihre Therapie- und Vorstellungsweisungen erfüllen können.
Unsere Standorte:
- Frankfurt am Main (HeFA-Zentral)
- Kassel (Außenstelle der HeFA-Zentral)
- Zusammenarbeit mit externen Fachkräften in ganz Hessen (HeFA-Regional)
HeFA INFORMATIONEN
Für externe Therapeut*innen
Sie haben Interesse am forensischen Bereich, sind Psychologischer Psychotherapeut*in, Psycholog*in oder Pädagog*in mit therapeutischer Ausbildung und möchten deliktorientierte Therapien als Regionaltherepeut*in für unseren Verein durchführen? Dann melden Sie sie gerne bei uns!
Für Klienten
Die Anmeldung für eine Behandlung in der HeFA erfolgt über die oder den für Sie zuständigen Bewährungshelfer/in. Falls Sie nicht der Bewährungshilfe unterstellt sind, wenden Sie sich ggf. an das Gericht und beantragen die Unterstellung unter die Bewährungshilfe zur Erfüllung Ihrer Vorstellungs- oder Therapieweisung.
Notfall- und Anlaufstellen
Sie benötigen sofort Hilfe oder Sie erfüllen nicht die Voraussetzungen für eine Behandlung in der Hessischen Fachambulanz, z.B. weil noch keine Verurteilung erfolgt ist, so erhalten Sie gerne von uns Adressen für die Möglichkeit einer Kontaktaufnahme mit Einrichtungen, in denen Ihnen geholfen werden kann.
Für Zuweiser*innen
Die Anmeldung für eine Behandlung in der HeFA erfolgt ausschließlich über das zuständige Sicherheitsmanagement der Sozialen Dienste der Justiz in Hessen.
Nähere Informationen sowie das Anmeldeformular erhaltenen Sie auf der nachfolgenden Seite.
HeFA KONTAKT